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Gern unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der DSVGO auf Ihrer Webseite

Umsetzung: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Was Webseiten-Betreiber jetzt tun können!

Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden bei der Umsetzung einer Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum unterstützen sowie Websites mit einer SSL-Verschlüsselung versehen, sodass Nutzerdaten ausschließlich per HTTPS übertragen werden. Des weiteren können Cookies und deren Speicherung, entsprechende Hinweise beim Aufruf der Webseite sowie eine Reduzierung externer Einbindungen umgesetzt werden.

Disclaimer
Hinweis: Ich habe mich umfänglich mit dem Thema Datenschutz und DSVGO befasst. Da ich jedoch kein Jurist bin, kann und werde ich auch keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen zum Datenschutz und zum Betrieb eines rechtssicheren Intenernetauftritts stets an einen entsprechenden Fachanwalt oder an einen Datenschutzbeauftragten.

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

Ab dem 24. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragten mich bereits, wie Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum Stichtag umgesetzt werden können? Und ob wirklich hohe Bußgeldern durch Abmahnungen drohen, wenn hier Fehler gemacht werden?

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online-Shops, Blogs, Firmen- und Vereins-Homepages, kommunale Webauftritte und Affiliate-Seiten.

In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex. Und wirklich verständlich sind die Anforderungen nicht immer, wie ein Blick in die Verordnung (EU) 2016/679 im Amtsblatt der Europäischen Union schnell verdeutlicht. Etwas übersichtlicher ist diese Verordnung unter dsgvo-gesetz.de nachzulesen, und einen ersten Überblick kann sich jeder in der Wikipedia zum Thema verschaffen.

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Jetzt die eigene Webseite DSVGO-konform gestalten

Als eRecht24 Agenturpartner kann ich in Zusammenarbeit mit eRecht24 Premium ein „DSVGO-Special“ zur Verfügung stellen, das dabei hilft, einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO zu erhalten und zeigt, wie sich diese für die eigene Webseite umsetzen lassen.

Die Top 10 der häufigsten Fragen vieler Unternehmer zur DSGVO sind:

  1. Benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung? Wie kann ich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ohne großen Aufwand erstellen?
  2. Wer benötigt ein Verfahrensverzeichnis? Welche Inhalte (z. B: Prozesse auf meiner Webseite) gehören hinein?
  3. Was ändert sich im Hinblick auf Cookies? Kann ich Tracking Tools wie Google-Analytics oder Piwik weiterhin nutzen?
  4. Kann ich Newsletter weiterhin an Altkunden versenden? Wann sind alte Einwilligungen weiter wirksam? Was ist mit neuen Newsletter-Aktionen oder Preisausschreiben?
  5. Wer benötigt in Zukunft einen Datenschutzbeauftragten? Kann die Position intern besetzt werden? Welche Qualifikationen muss der/die Datenschutzbeauftragte haben?
  6. Welche Änderungen beim Umgang mit Mitarbeiterdaten gibt es? Gibt es Auswirkungen auf Arbeitsverträge?
  7. Mit wem muss ein Auftragsdatenverarbeitung-Vertrag geschlossen werden? Was ändert sich am Inhalt der ADV-Verträge? Woher erhalte ich Muster für meine ADV-Verträge?
  8. Welche Neuregelungen gibt es, wenn Zielgruppe Kinder und Jugendliche sind? Wie setze ich diese Bestimmungen beim Datenschutz bei Minderjährigen um?
  9. Welche Datenschutzbestimmungen müssen auf Verlangen wem vorgelegt werden? Wann müssen bei Datenpannen die Betroffenen und Aufsichtsbehörden informiert werden?
  10. Können Datenschutzverstöße abgemahnt werden? Drohen bei Verstößen künftig wirklich Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro?

Sie möchten sich weitergehend zum Thema DSGVO informieren? Dann nutzen Sie das DSGVO-Special von eRecht24 Premium. Dies beinhaltet u.a.:

  • Praxis-Leitfaden
  • Webinare zur DSGVO mit Anwälten der Kanzlei Siebert Goldberg
  • DSVGO-Datenschutzgenerator
  • Impressum-Generator
  • Häufige Fragen von Unternehmen