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Impressum: was seit dem DDG wirklich reingehört

§ 5 DDG hat das Telemediengesetz abgelöst. Was hinein muss, was Generatoren zu viel eintragen, und warum in Betriebsimpressen so oft die Kammer fehlt oder die falsche Steuernummer steht.

Das Impressum ist die Seite, die niemand liest und die trotzdem Geld kosten kann. Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht nicht mehr im Telemediengesetz, sondern in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, kurz DDG. Inhaltlich hat sich dabei wenig geändert, aber wenn auf deiner Seite noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ steht, verweist du auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.

Ein Hinweis vorweg: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Was hier steht, ist die Praxis aus vielen Betriebsseiten und ersetzt im Zweifel keine Rechtsberatung.

Wer ein Impressum braucht

Die Pflicht trifft geschäftsmäßige digitale Dienste. Das ist weiter gefasst, als die meisten annehmen: Sie greift nicht erst bei einem Onlineshop, sondern bei jeder Seite, die nicht ausschließlich privat oder familiär ist. Ein Vereinsauftritt gehört dazu, ein Blog mit Werbebannern auch, und eine reine Visitenkartenseite eines Selbständigen sowieso.

Rein privat ist eine Seite nur dann, wenn dort nichts angeboten, beworben oder verkauft wird. Sobald ein Kontaktformular für Aufträge da ist, ist der Fall erledigt.

Was hinein muss

Die Pflichtangaben sind leicht verständlich und leicht auffindbar bereitzuhalten. Was das im Einzelnen heißt:

Name und Anschrift

Vor- und Zuname bei Einzelunternehmen, bei Gesellschaften der Firmenname genau so, wie er im Register steht, inklusive Rechtsform. Dazu die ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach reicht nicht. Wer von zu Hause arbeitet, muss die Wohnanschrift angeben; eine Alternative gibt es nur über eine Geschäftsadresse, die tatsächlich als solche dient.

Vertretungsberechtigte

Bei GmbH, UG oder AG die Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände mit Namen. Beim eingetragenen Verein die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB.

Kontakt für schnelle elektronische Kommunikation

Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht. Dazu ein zweiter Weg, über den man unmittelbar in Verbindung treten kann. In der Praxis ist das die Telefonnummer. Ein Kontaktformular hat der Europäische Gerichtshof 2008 als möglichen zweiten Weg gelten lassen, wenn Anfragen schnell beantwortet werden. Sicherer ist die Nummer.

Und die E-Mail-Adresse muss als solche dastehen. Ein Bild der Adresse oder eine Schreibweise mit „(at)“ erfüllt die Pflicht nicht sauber, auch wenn es die Spamsammler bremst. Wer Spam fürchtet, sollte lieber am Postfach filtern.

Register und Registernummer

Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister mit dem Gericht und der Nummer. Ein Einzelunternehmen ohne Registereintrag lässt diesen Punkt weg, statt etwas zu erfinden.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn du eine hast, muss sie hinein. Wenn du keine hast, gehört sie nicht hinein, und die Steuernummer ist ausdrücklich kein Ersatz. Sie hat im Impressum nichts verloren, weil sie eine andere Nummer ist und weil sie niemanden etwas angeht.

Aufsichtsbehörde und Berufsangaben

Das ist der Punkt, an dem es bei Betrieben am häufigsten fehlt. Wenn deine Tätigkeit eine Zulassung braucht, gehört die zuständige Behörde ins Impressum. Bei zulassungspflichtigem Handwerk die Handwerkskammer, bei Ärzten die Landesärztekammer, bei Versicherungsvermittlern die IHK mit Registernummer, bei Immobilienmaklern die Erlaubnis nach § 34c GewO mit erteilender Stelle.

Bei gesetzlich geregelten Berufen kommt dazu: die Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie nachlesen kann.

Betriebsimpressen sind oft unvollständig oder falsch, und das liegt selten am Paragrafen. Häufig fehlt die Kammer, oder es steht die Steuernummer drin, wo die Umsatzsteuer-ID hingehört.

Daniel Weihmann

Streitbeilegung

Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der jahrelang übliche Link darauf ist damit erledigt und gehört von der Seite herunter, weil er ins Leere führt. Übrig bleibt die Angabe nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten entfällt diese Informationspflicht (§ 36 Absatz 3 VSBG).

Was nicht hineingehört

Impressumsgeneratoren neigen dazu, mehr einzutragen als nötig, und das ist kein Vorteil.

Die Steuernummer gehört nicht hinein, siehe oben. Der Haftungsausschluss mit dem Verweis auf das „Landgericht Hamburg 1998“ ist juristisch wirkungslos und steht trotzdem auf tausenden Seiten. Er schadet zwar nicht, aber er zeigt, dass die Seite abgeschrieben wurde.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist nur bei bestimmten Berufen anzugeben, nämlich dort, wo eine Pflichtversicherung besteht. Wenn du sie angibst, dann mit dem tatsächlichen Versicherer und dem räumlichen Geltungsbereich. Ein Makler, über den die Police läuft, ist kein Versicherer und gehört an dieser Stelle nicht hin. Das ist eine erstaunlich verbreitete Verwechslung.

Unsicher, ob dein Impressum vollständig ist?

Schick mir die Adresse deiner Seite. Ich sehe mir an, was fehlt, und sage dir, was du ergänzen musst. Eine Rechtsberatung ist das nicht, aber ein klarer Blick von außen.

Anfrage stellen 0176 53908409

Wo es stehen muss

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis heißt das: ein Link im Fußbereich jeder Seite, der auch wirklich „Impressum“ heißt. Nicht „Rechtliches“, nicht „Über uns“, nicht als Zeile in einem eingeklappten Bereich, den man erst öffnen muss.

Zwei Klicks von jeder Seite aus gelten als unmittelbar erreichbar, mehr nicht. Und die Seite muss ohne JavaScript und ohne Cookie-Abfrage erreichbar sein. Ein Einwilligungsdialog, der den Zugang zum Impressum blockiert, ist ein Fehler, den man auf überraschend vielen Seiten findet.

Und die anderen Kanäle?

Die Pflicht endet nicht an der eigenen Domain. Ein Unternehmensauftritt bei Facebook, Instagram oder LinkedIn braucht ebenfalls ein Impressum. Ein Link auf die Impressumsseite der Website genügt, solange er als solcher erkennbar ist und direkt dorthin führt. Dasselbe gilt für einen Google-Unternehmenseintrag mit hinterlegter Website und für Verkaufsprofile auf Marktplätzen.

Wer sein Impressum einmal ordentlich macht, hat für Jahre Ruhe. Der Aufwand liegt bei einer halben Stunde, und die meisten Betriebe schieben ihn seit fünf Jahren vor sich her.

Daniel Weihmann

Soll das Impressum bei Google auftauchen?

Nein. Es hat in der Suche nichts verloren, und es bringt weder dir noch dem Suchenden etwas. Warum das so ist und wie du es sauber einstellst, ohne dich aus Versehen komplett auszusperren, steht in Impressum und Datenschutz auf noindex setzen. Das ist einer der meistgelesenen Texte auf dieser Seite, offenbar ist die Frage verbreiteter, als man denkt.

Die Prüfung in fünf Minuten

Geh dein Impressum einmal von oben nach unten durch und hak ab: Steht der vollständige Firmenname mit Rechtsform da? Eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach? E-Mail-Adresse als Text, plus Telefonnummer? Register und Nummer, falls eingetragen? Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden, und keine Steuernummer? Kammer oder Aufsichtsbehörde, falls dein Beruf eine hat? Steht noch irgendwo „§ 5 TMG“? Und führt der Link zur EU-Streitbeilegungsplattform noch ins Leere?

Wenn du bei mehr als zwei Punkten hängen bleibst, ist es einen Termin wert. Ich sehe mir das im Zuge jeder Übernahme ohnehin an, und bei den meisten Seiten, die ich bekomme, ist mindestens ein Punkt offen.

Kurz gefasst

§ 5 DDG statt § 5 TMG. Vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail als Text plus Telefon, Register, Umsatzsteuer-ID falls vorhanden, Kammer oder Aufsichtsbehörde bei geregelten Berufen. Keine Steuernummer, kein Haftungsausschluss aus dem Netz, kein toter Link zur abgeschalteten EU-Plattform. Erreichbar von jeder Seite aus, ohne Einwilligungsdialog davor.

Wenn du deine Seite insgesamt einmal durchsehen lassen willst, Impressum, Datenschutz und was sonst noch fremde Daten lädt, melde dich: unverbindlich anfragen. Bei jeder Seite, die ich baue, gehört das zum Umfang, siehe Webdesign.

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